Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind gesetzlich daran gebunden, bzgl. Beschilderungen im öffentlichen Bereich entsprechende detaillierte Planungen aufzustellen und diese bindend mit Verkehrsbehörden abzustimmen. D.h. es ist darin geregelt, wo auf der Straße ein Überholverbot – mittels Beschilderung oder Markierung auf der Straße – angebracht wird. Dabei ist wichtig, dass die in den Planungen festgelegten Schritte in der Praxis auch identisch eingehalten werden.


Bei der Festlegung dieser Stellen müssen dabei selbstverständlich die Örtlichkeiten und die gesetzliche Vorschriften berücksichtigt werden. Im Kennzeichnungs- und Markierungsplan wird detailliert eingetragen, wo welches Kennzeichen angebracht wird und – sofern es zeitlich begrenzt ist – wie lange und warum die Begrenzung. Die Pläne müssen dabei aktuell sein.


Für Kommunen könnte die entsprechende unsachgemäße Beschilderung sonst im Falle eines Unfalles Haftungsfolgen nach sich ziehen. Wie genau ein solcher Plan aufgebaut werden muss, wie die Vorgaben sind und wie die Abstimmung zu erfolgen hat, kann man auf der Internetseite des DV-Verlages nachlesen. Da die Pläne ja mit der Straßenbehörde abgestimmt werden müssen, können auch diese den Kommunen entsprechende Auskünfte erteilen.


Ziel der Aktion ist es, die Verkehrssicherheit so effizient und positiv wie möglich zu gestalten, damit im Idealfall nichts passieren kann.

Unternehmen müssen sich an strikte Vorgaben, Normen und Regeln halten, wenn sie ihre Mitarbeiter an Baustellen oder in gefährdeten Bereichen beschäftigen. Dies ist alles in einem Merkblatt zur Regelung der Rahmenbedinungen an Baustellen im Straßenverkehr (MVAS) festgelegt bzw. festgeschrieben. Darin kann man exakt nachlesen, wie die Baustelle gestaltet sein muss, speziell in den Bereichen der Arbeitssicherheit, der Baustellensicherung. Wie diese entsprechend beschildert werden muss, wird im Zusammenhang mit einer Kennzeichenplanung festgelegt.


Ziel ist es, dass die dort beschäftigten Mitarbeiter gefahrlos ihrer Arbeit nachgehen können. Die Details, wie die Baustelle in der Praxis mitarbeitergerecht ausgestattet ist, hängt auch von den örtlichen Situationen ab. D.h. es gibt Unterschiede, ob Maschinen dort im Einsatz sind, ob die Baustelle an eine r Ortsstraße oder an der Autobahn liegt – eben, wie das Gefährdungspotential eingestuft werden muss.


Kriterien in diesem Falle sind auch die Dauer der Baustelle: Kurzzeit oder Langfristig. Wanderbaustellen, z.B. wenn an einer Straße ein Baumschnitt zu erfolgen hat, sind hier anders einzustufen, als Maßnahmen im Zusammenhang mit einem mehrspurigen Straßenausbau einer Autobahn.


Arbeitsschutz der Mitarbeiter, Pausenzeiten, Aufenthaltsmöglichkeiten: die MVAS 99 regelt für die Baustellenmitarbeiter  die Situation vor Ort. Arbeitsschutz steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit er ordnungsgemäßen Arbeitsschutzbekleidung (Helm, Arbeitsoverall, Arbeitsschuhe oder Warnweste).




Gerade im technischen Bereich bzw. im Zusammenhang mit Baustellenabsicherungen sind Sicherheitskennzeichen wichtig und von übergeordneter Relevanz. Sie dienen dabei in erster Linie der Sicherheit der an Baustellen arbeitenden Menschen. Diese sollen durch mögliche gefährliche Maschinen oder Stoffe nämlich nicht belastet oder gar gefährdet werden, sondern bei ordnungsgemäßer Arbeit sicher ihrer Arbeit nachkommen können.

 

Sicherheitskennzeichen findet man beispielsweise an großen Maschinen und Geräten, aber auch an giftigen Flüssigketien, die ggf. auch noch brennbar sind. Dort ist es besonders wichtig, damit der Arbeiter weiß, was sich in den entsprechenden Behältnissen befindet, z.B. ob eine Flüssigkeit explodieren kann unter entsprechenden chemischen Bedingungen.


Daher ist eine einheitliche Vorgehensweise, also eine gesetzlich basierte Regelung und Normierung wichtig und deren Einhaltung von größter Bedeutung. Die Sicherheitskennzeichen sind so aufgebaut, dass man klar erkennen kann, was die Beschilderung aussagt. Oftmals sind die Zeichen sowohl grafisch aufgebaut, als auch mit entsprechenden Hinweisen versehen.


Sicherheitskennzeichen sind verpflichtend, eine Missachtung zieht Geldbußen oder Strafen nach sich. Geregelt sind in einem entsprechenden Kennzeichen-Katalog für jede erdenkliche Maßnahme ein entsprechender Verfahrensschritt, bzw. eine entsprechende Kennzeichnung.


Im Zusammenhang mit der Klärung, welches Kennzeichen richtig ist, hilft also ein normierter Zeichenkatalog, in dem beschrieben ist, was wofür gedacht bzw. vorgeschriben ist.



Jeder Bauherr ist von gesetzlicher Seite her verpflichtet, seine Baustelle ordnungsgemäß einzurichten und so abzusichern, dass niemand dort zu Schaden kommt. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Bauherr eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Verein oder Verband oder eine kommunale Einrichtung ist.


Eine Baustelle – Arbeiten an der Straße oder an einem Wohnhaus – mussen bei entsprechender behördlicher Stelle angegeben bzw. gemeldet werden. Wie es sich mit den exakten Zuständigkeiten verhält, was bei der Baustellenmeldung berücksichtigt werden muss – dazu gibt das kommunale Bauamt entsprechende Auskünfte. Dieses findet man in der jeweiligen Gemeinde, in der das Bauvorhaben stattfinden soll bzw. ggf. den entsprechenden Behörden des zuständigen Landratsamtes bzw. Straßenbauamtes.


Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben regeln die Baustellensicherung, die exakt einzuhalten ist. Dadurch wird – sofern sich alle daran halten – gewährleistet, dass die Sicherheit an der Baustelle gewährleistet ist, also niemandem etwas passiert. 


Man denke an eine Grube, die sich an einer Straße befindet. Ist diese nicht ordentlich gesichert, können Fahrzeuge dort hinein fahren bzw. Fußgänger dort hinein stürzen. Ein anderes Beispiel hierfür ist,

dass bei Arbeiten am Dach eines Gebäudes die Gefahr von oben lauert. D.h. hier kann z .B. ein Dachziegel herunter fallen und einen unten laufenden Fußgänger verletzen, wenn die BAustelle nicht abgesperrt ist. Wichtig sind Absperrarbeiten insbesondere auch, wenn der fließende Verkehr betroffen ist. 


Die Absicherung von Baustellen, Baumaschinen und Flüssigkeiten ist per Norm vorgeschrieben und für die dort beschäftigten Menschen, aber auch andere Personen lebenswichtig. Sicherheitskennzeichen sind dabei sowohl an (gefährlichen) Maschinen, an giftigen Flüssigkeiten und an Fahrzeugen angebracht. Chemikalien erfordern hier ein spezielles Feingefühl und eine entsprechende Beachtung der exakten Kennzeichen und Vorschriften.


Die per Katalog festgehaltenen Normen und Vorschriften sind dabei so gestaltet, dass man sie international erkennen bzw. identifizieren kann. Ein entsprechender Schilderkatalog liegt dabei in jedem Unternehmen aus und kann ggf. von den Mitarbeitern eingesehen werden.


Die vielfach mittels Grafiken und Wortteilen gestalteten Zeichen sind dadurch eigentlich selbsterklärend.  Diese Symbole und Sicherheitskennzeichen weden auf entsprechenden Internetseiten wie DF-Verlag.de vorgestellt und erläutert. In einem Bereich, in dem es brennbare Flüssigkeiten gibt, darf beispielsweise nicht geraucht werden. Diese Vorgabe bzw. Regel ist für bzw. im Sinne der Mitarbeiter, die dadurch nicht den Gefahren einer Explosion ausgesetzt sind.


Wichtig zu wissen bzw. zu berücksichtigen ist, dass diese Kennzeichnung bzw. deren Berücksichtigung und verbindliche Einhaltung verpflichtend ist. Grundsätzlich kennt man Sicherheitskennzeichnungen in jedem Fall aus dem Bereich des Straßenverkehrs. Dort sorgen die Beschilderungen für einen reibungslosen Ablauf bzw. eine Sicherheit für die dort arbeitenden bzw. die Verkehrsteilnehmer.