Der Straßenbaulasträger als Straßenverkehrssicherungpflichtiger hat die Aufgabe auch mit Verkehrszeichen vor Gefahren zu warnen. Dazu gehört unter Umständen auch eine Ölspur, wie auf dem Foto dargestellt.
Es ist selbstverständlich, dass die notwendigen Randbedingungen wie Aufstellhöhe, seitlicher Abstand zur Fahrbahn und der Abstand zur Gefahrenstelle selbst zu beachten sind. Auch wenn bei der Darstellung links keines der vorgenannten Kriterien eingehalten wurde, soll hierbei zunächst die Gestaltung des Verkehrszeichens selbst im Vordergrund stehen.
Selbstverständlich sind zunächst die Gütebedingungen für Verkehrszeichen einzuhalten. Darüberhinaus müssen alle im Verkehrsraum aufgestellten Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Damit der Nutzer eine Auswahl treffen kann, die der Verkehrsteilnehmer versteht und einheitlich ist, enthält der Katalog der StVO – Verkehrszeichen (VzKat) alle amtlichen Verkehrszeichen inklusive deren Abmessungen.
Wie also muss im dargestellten Foto die Auswahl der Verkehrszeichen erfolgen, wenn eine Ölspur abgesichert bzw. vor ihr gewarnt werden soll? Sicherlich ist eine Variante die Kombination des Verkehrszeichens 101 „Gefahrstelle“ mit dem Zusatzzeichen 1006-30 „Ölspur“. Links sind die o.g. amtlichen Verkehrszeichen aus dem Katalog der StVO – Verkehrszeichen dargestellt. Der Unterschied zum darüber dargestellten Foto ist dabei klar ersichtlich!
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