Zu Beginn jeder Arbeitsstelle macht sich der Bauleiter Gedanken, wie er diese Baustelle abwickeln möchte. Hierzu gehört die Planung der Gerätevorhaltung oder die Disposition von Arbeitskräften und Material.


Das Gleiche sollte für die Organisation der Absicherung der Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum gelten. Die Praxis sieht jedoch meist wie nachfolgend beschrieben aus: Der Bauleiter erhält den Auftrag zur Abwicklung einer Baustelle. Penibel wird alles geplant, aber die Verkehrssicherung wird im besten Falle einem Subunternehmer übergeben. Oft wird aber auch die RSA aufgeschlagen, ein Regelplan kopiert und dieser bei der anordnenden Stelle zur Genehmigung eingereicht.


So kann die Planung der Verkehrssicherung für eine Arbeitsstelle nicht aussehen, sondern – sollte nicht bereits ein Verkehrskonzept durch den Auftraggeber vorgegeben sein, – so ist es die Aufgabe des Auftragnehmers, sich vor Ort ein Bild über die Erfordernisse einer regelkonformen Absicherung zu machen. Die Handbücher zur Gefahr- und Arbeitsstellensicherung aus dem  D+F Verlag sind hier sehr hilfreich.


Aufgrund dieser Ortsbesichtigung ist anschließend ein Verkehrszeichenplan zu erstellen, der sowohl die Belange des Straßenverkehrs, als auch des Fußgänger- und Radverkehrs berücksichtigt.


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