Für den Auftragnehmer  stellt die Aufrechterhaltung  der  Verkehrssicherheit zunächst wohl das  höchste Gut dar. Jedoch  sollte  er  auch  die  Sicherheit seiner Mitarbeiter  dabei  nicht  aus  dem  Auge  verlieren.  
Mangelhafte Arbeitsstellensicherung
Im  vorliegenden  Fall  mussten  die  Arbeiten  wohl so schnell ausgeführt werden, dass für  NICHTS  Zeit  blieb?!  

Selbst wenn es sich um  einen  Notfall  bzw.  eine  Notmaßnahme  handelt  wäre  zunächst  die  Arbeits-  bzw.  Gefahrenstelle  gegenüber  dem  Verkehr  mindestens  mit  Leitkegeln  oder  mit  Baken  abzusichern.  Dies  nicht  nur  zur  Absicherung  der  Verkehrsteilnehmer;  nein,  viele  Auftragnehmer  verkennen,  dass  diese  Verkehrseinrichtungen  auch  Ihnen  selbst  beim  Thema  Arbeitssicherheit  dienen  und  die  Mitarbeiter  schützen.  

Darüberhinaus  erkennen  wir  auf  dem  Foto,  dass  der  Mitarbeiter  sich  gerade  eine  Zigarette  anzündet,  obwohl  sein  Kollege  zeitgleich  mit  Gas  arbeitet.  Hier  ist  der  Auftragnehmer  bzw.  der  Unternehmer  gefragt,  seine  Mitarbeiter  nicht  nur  zum  Thema  Arbeitsstellensicherung  sondern  auch  zum  Thema  Arbeitssicherheit  zu  unterweisen!


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