Für den Auftragnehmer stellt die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zunächst wohl das höchste Gut dar. Jedoch sollte er auch die Sicherheit seiner Mitarbeiter dabei nicht aus dem Auge verlieren.
Im vorliegenden Fall mussten die Arbeiten wohl so schnell ausgeführt werden, dass für NICHTS Zeit blieb?!
Selbst wenn es sich um einen Notfall bzw. eine Notmaßnahme handelt wäre zunächst die Arbeits- bzw. Gefahrenstelle gegenüber dem Verkehr mindestens mit Leitkegeln oder mit Baken abzusichern. Dies nicht nur zur Absicherung der Verkehrsteilnehmer; nein, viele Auftragnehmer verkennen, dass diese Verkehrseinrichtungen auch Ihnen selbst beim Thema Arbeitssicherheit dienen und die Mitarbeiter schützen.
Darüberhinaus erkennen wir auf dem Foto, dass der Mitarbeiter sich gerade eine Zigarette anzündet, obwohl sein Kollege zeitgleich mit Gas arbeitet. Hier ist der Auftragnehmer bzw. der Unternehmer gefragt, seine Mitarbeiter nicht nur zum Thema Arbeitsstellensicherung sondern auch zum Thema Arbeitssicherheit zu unterweisen!
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