Baustelleneinrichtung -Baustelleneinrichtungen

Baustellen müssen richtig eingerichtet werden

Baufirmen müssen bei der Errichtung einer Baustelle bestimmte Vorgaben beachte, berücksichtigen und Einhalten. Dazu gehört eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den öffentlichen Baubehörden der Kommune.

Die Baustelleneinrichtung erfolgt in Verbindung mit der den Bau ausführenden Firma und hat haftungsrechtliche Folgen. D.h. erfolgt die Baustelleneinrichtung nicht ordnungsgemäß, muss der Baustellenbetreiber bei einem Schadensfall haften.


Baustelleneinrichtungen sind dann notwendig, wenn beispielsweise eine Ortsverbindungsstraße saniert bzw. erneuert werden soll. D.h. in diesem Fall ist der Bauherr die Öffentliche Hand und die Baustelleneinrichtung erfolgt zwischen den betroffenen Kommunen, die die Bevölkerung darüber hinaus über die möglichen bevorstehenden Behinderungen informieren. Dies erfolgt z.B. über das Amtsblatt oder die örtliche Tageszeitung. Speziell bei langfristig geplanten Bauvorhaben ist das Amtsblatt die kostengünstigste Möglichkeit für die Kommune, da dieses Medienorgan im Regelfall nahezu alle Bürger der Gemeinde erreicht.


Aber auch private Bauherren müssen eine Baustellenabsicherung durchführen, sofern ein Bauvorhaben vorliegt. Auch hier liegt der Grund u.a. in möglichen Schadens- bzw. Haftungsfragen. Es muss geklärt sein, wer für ein Bauvorhaben verantwortlich ist.


Zu einer Baustelleneinrichtung gehört z.B. auch eine ordnungsgemäße Absicherung der Stelle, die entsprechend zu beschildern ist. Hierfür schreibt die Straßenverkehrsordnung entsprechend vorgegebene Schilder und entsprechende Vorgehensweisen vor.


Mehr Informationen über die Baustelleneinrichtung finden Sie beim DF-Verlag.

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