Auf dem Foto sehen wir einen Aufbruch im Bereich eines Radweges. Sowohl die ungebunden, als auch Teile der gebundenen Oberbauschichten sind bereits eingebaut. Es fehlt augenscheinlich lediglich noch die Deckschicht.
Dabei handelt es sich um eine Kante zum vorhandenen Straßenniveau von 4 cm Höhe. Diese ist gemäß RSA abzusichern.
Die ausführende Firma hat in vorliegendem Fall außer den Leitbaken (Pfeilbaken) kein den technischen Lieferbedingungen entsprechendes Material verwandt. Weder die Holzschranken noch das Metallgitter entsprechenden den Absicherungsmaterialien (Verkehrseinrichtungen) der StVO.
Es hätten Absperrschranken gemäß den technischen Lieferbedingungen verwandt werden müssen. Diese Schranken sind weiß-rot-weiß gestreifte, retroreflektierende Einrichtungen. Gleichzeitig müssen sie beleuchtet sein. Dabei ist der Abstand der Leuchten quer zur Fahrtrichtung, geringer als ein Meter zu wählen. Bei der geringen Längsausdehnung der dargestellten Absperrung ist keine weitere Beleuchtung notwendig.
Zuletzt eine Bemerkung zu den Leitbaken. Sie finden weder im Bereich von Geh- noch bei Radwegen Anwendung. Ihre Anwendung wird sogar förmlich ausgeschlossen. Es bleibt festzuhalten, dass die hier tätige Firma darüber hinaus nicht einmal die richtige Anwendung der Pfeilbaken verinnerlicht hat (siehe Bake im Vordergrund)!
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Der Straßenbaulasträger als Straßenverkehrssicherungpflichtiger hat die Aufgabe auch mit Verkehrszeichen vor Gefahren zu warnen. Dazu gehört unter Umständen auch eine Ölspur, wie auf dem Foto dargestellt.
Es ist selbstverständlich, dass die notwendigen Randbedingungen wie Aufstellhöhe, seitlicher Abstand zur Fahrbahn und der Abstand zur Gefahrenstelle selbst zu beachten sind. Auch wenn bei der Darstellung links keines der vorgenannten Kriterien eingehalten wurde, soll hierbei zunächst die Gestaltung des Verkehrszeichens selbst im Vordergrund stehen.
Selbstverständlich sind zunächst die Gütebedingungen für Verkehrszeichen einzuhalten. Darüberhinaus müssen alle im Verkehrsraum aufgestellten Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Damit der Nutzer eine Auswahl treffen kann, die der Verkehrsteilnehmer versteht und einheitlich ist, enthält der Katalog der StVO – Verkehrszeichen (VzKat) alle amtlichen Verkehrszeichen inklusive deren Abmessungen.
Wie also muss im dargestellten Foto die Auswahl der Verkehrszeichen erfolgen, wenn eine Ölspur abgesichert bzw. vor ihr gewarnt werden soll? Sicherlich ist eine Variante die Kombination des Verkehrszeichens 101 „Gefahrstelle“ mit dem Zusatzzeichen 1006-30 „Ölspur“. Links sind die o.g. amtlichen Verkehrszeichen aus dem Katalog der StVO – Verkehrszeichen dargestellt. Der Unterschied zum darüber dargestellten Foto ist dabei klar ersichtlich!
mehr dazu: Seminare und Schulungen zur Absicherung von Gefahrstellen
Erfahrungsbericht:
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Die Aufgabe hört sich einfach an. Wir wollen eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum einrichten und müssen zu deren Genehmigung durch die Verkehrsbehörde einen entsprechenden Verkehrszeichenplan vorlegen. Dieses Vorhaben stellt sich aber in der Realität meist relativ aufwendig und schwierig dar.
Am Markt gibt es mehrere EDV-Programme, die eine Unterstützung darstellen, doch sind diese meist sehr komplex und für den Gelegenheitsanwender in der Handhabung unpraktisch. Eine Ausnahme stellt dabei die TOP-COLLECTION 2.0 des Deichmann + Fuchs Verlages dar. Die Software ist selbsterklärend und selbst ungeübten Nutzern gelingt in kürzester Zeit ein vorlegbares Ergebnis.
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Unternehmen müssen sich an strikte Vorgaben, Normen und Regeln halten, wenn sie ihre Mitarbeiter an Baustellen oder in gefährdeten Bereichen beschäftigen. Dies ist alles in einem Merkblatt zur Regelung der Rahmenbedinungen an Baustellen im Straßenverkehr (MVAS) festgelegt bzw. festgeschrieben. Darin kann man exakt nachlesen, wie die Baustelle gestaltet sein muss, speziell in den Bereichen der Arbeitssicherheit, der Baustellensicherung. Wie diese entsprechend beschildert werden muss, wird im Zusammenhang mit einer Kennzeichenplanung festgelegt.
Ziel ist es, dass die dort beschäftigten Mitarbeiter gefahrlos ihrer Arbeit nachgehen können. Die Details, wie die Baustelle in der Praxis mitarbeitergerecht ausgestattet ist, hängt auch von den örtlichen Situationen ab. D.h. es gibt Unterschiede, ob Maschinen dort im Einsatz sind, ob die Baustelle an eine r Ortsstraße oder an der Autobahn liegt – eben, wie das Gefährdungspotential eingestuft werden muss.
Kriterien in diesem Falle sind auch die Dauer der Baustelle: Kurzzeit oder Langfristig. Wanderbaustellen, z.B. wenn an einer Straße ein Baumschnitt zu erfolgen hat, sind hier anders einzustufen, als Maßnahmen im Zusammenhang mit einem mehrspurigen Straßenausbau einer Autobahn.
Arbeitsschutz der Mitarbeiter, Pausenzeiten, Aufenthaltsmöglichkeiten: die MVAS 99 regelt für die Baustellenmitarbeiter die Situation vor Ort. Arbeitsschutz steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit er ordnungsgemäßen Arbeitsschutzbekleidung (Helm, Arbeitsoverall, Arbeitsschuhe oder Warnweste).
Gerade im technischen Bereich bzw. im Zusammenhang mit Baustellenabsicherungen sind Sicherheitskennzeichen wichtig und von übergeordneter Relevanz. Sie dienen dabei in erster Linie der Sicherheit der an Baustellen arbeitenden Menschen. Diese sollen durch mögliche gefährliche Maschinen oder Stoffe nämlich nicht belastet oder gar gefährdet werden, sondern bei ordnungsgemäßer Arbeit sicher ihrer Arbeit nachkommen können.
Sicherheitskennzeichen findet man beispielsweise an großen Maschinen und Geräten, aber auch an giftigen Flüssigketien, die ggf. auch noch brennbar sind. Dort ist es besonders wichtig, damit der Arbeiter weiß, was sich in den entsprechenden Behältnissen befindet, z.B. ob eine Flüssigkeit explodieren kann unter entsprechenden chemischen Bedingungen.
Daher ist eine einheitliche Vorgehensweise, also eine gesetzlich basierte Regelung und Normierung wichtig und deren Einhaltung von größter Bedeutung. Die Sicherheitskennzeichen sind so aufgebaut, dass man klar erkennen kann, was die Beschilderung aussagt. Oftmals sind die Zeichen sowohl grafisch aufgebaut, als auch mit entsprechenden Hinweisen versehen.
Sicherheitskennzeichen sind verpflichtend, eine Missachtung zieht Geldbußen oder Strafen nach sich. Geregelt sind in einem entsprechenden Kennzeichen-Katalog für jede erdenkliche Maßnahme ein entsprechender Verfahrensschritt, bzw. eine entsprechende Kennzeichnung.
Im Zusammenhang mit der Klärung, welches Kennzeichen richtig ist, hilft also ein normierter Zeichenkatalog, in dem beschrieben ist, was wofür gedacht bzw. vorgeschriben ist.