Nicht korrekte BeschilderungBei der Einrichtung einer Arbeitsstelle können Situationen auftreten, wo an Arbeitsstellen im Gehwegbereich nicht vorbeigegangen werden kann und auch die Anlage eines Notweges, aufgrund der Platzverhältnisse ausscheidet.

Ist in diesen Fällen aufgrund der Verkehrsstärke, z.B. in reinen Wohngebieten die Anlage eines temporären Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) bzw. einer baulichen Überquerungshilfe entbehrlich, so können die Fußgänger mit Zusatzzeichen auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet werden.

Es stellt sich die Frage der Umsetzung. Oft wird uns die Situation wie auf dem Foto präsentiert. Der Gehweg wird mittels Absperrschranke gesperrt, hier fälschlicherweise ohne Beleuchtung. Anschließend das allgemeine Gefahrenzeichen aufgestellt mit dem selbst hergestellten Zusatzzeichen und der Aufschrift: „Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen“.

Die Absperrung des Gehweges mittels Absperrschranke und drei gelben Leuchten ist natürlich richtig, da dieser nun für den Fußgänger nicht zur Verfügung steht. Zur Überleitung der Fußgänger ist aber im Gegensatz das amtliche Zusatzzeichen zu verwenden, welches im Verkehrszeichenkatalog für diesen Zweck vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen 1000 mit der Unternummer 12 bzw. 22 je nach Ausrichtung!


Handbücher und CDs zur Einrichtung von Arbeitsstellen und Sicherung von Gefahrenstellen


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