Zu Fassadenarbeiten, Austausch von Fenstern und anderen Arbeiten an Häusern müssen immer wieder Gerüste aufgestellt werden.

Gerüst in Fussgängerzone

Dabei kommt es meist auch zur Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraums. Ob nun Gehwegteil-, Gehwegvoll- oder Sperrungen von Radwegen meist reicht die Kennzeichnung der vertikalen Kanten des Gerüstes mit einer rot-weiß-roten Sicherheitskennzeichnung oder mit kleinen Leitbaken aus.


Eine Sperrung der Umgebung wie auf dem Foto zu sehen, ist in der Regel nicht erforderlich.


Es ist selbstverständlich sicherzustellen, dass Fußgänger durch Schmutz, Flüssigkeiten oder Staub nicht beeinträchtigt werden.


Sollte darüberhinaus der Absturz von Material drohen, oder müssen Arbeitsmittel in der Nähe gelagert werden, bietet sich eine Absperrung der Umgebung an. Diese Absicherung, die StVO konform erfolgen muss, wird mittels Absperrschranken incl. Beleuchtung vorgenommen.


Leitbaken wie sie auf dem Foto zu sehen sind, dienen nur der Verkehrsführung auf der Fahrbahn. Im Gehwegbereich insbesondere in Fußgängerzonen ist ihr Einsatz nicht gestattet.


In der Regel kann in Fußgängerzonen auf zusätzliche Verkehrszeichen verzichtet werden. Es reicht eine Absperrung mittels Absperrschranken aus. Insbesondere auf das Halt-Verbot kann verzichtet werden, da hier keine Fahrzeuge zu erwarten sind.


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