Sicherheitskennzeichnung – Verkehrszeichenplan
Straßenbaustellen bedürfen einer Sicherheitskennzeichnung
Bei einem Verkehrszeichenplan – auch Beschilderungsplan genannt – werden die verschiedenen Beschilderungen in einem neu zu errichtenden Straßenabschnitt eingetragen bzw. ausgewiesen. Eine solche Planung erfolgt aufgrund der Übersichtlichkeit und Möglichkeit der Vervielfältigung in einer entsprechenden Maßstabsanwendung.
Anzugeben ist hier jedes Zeichen und jede Schutzplanke, die sich zukünftig auf den öffentlichen Straßen befinden soll. In einem sog. Markierungsplan sind darüber hinaus auch die auf den STraßen befindlichen Linien anzugeben. Im Regelfall laufen diese beiden Pläne parallel zu einander. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso vorgeschrieben ist auch, dass man sich im Zusammenhang mit einer Baustelle an spezielle Sicherheitskennzeichnungen – also Gebots- und Verbotsbeschilderung – zu halten hat. Dies dient dabei der Sicherheit der dort Arbeitenden, aber auch der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. Zu denken ist hier nur an eine an der Baustelle befindliche Grube.
Diese muss so abgesichert werden, dass niemand versehentlich in diese Grube fallen kann. Weder ein Arbeiter, noch ein anderer Verkehrsteilnehmer. Dabei ist jedoch vorauszusetzen, dass sich die Menschen an bestehende Sicherheitskennzeichnungen wie ein Absperrband auch definitiv halten. Denn dieses besagt, dass man die Linie nicht überschreiten darf. Tut man es trotzdem – d.h. war die Grube entsprechend abgesichert und es fällt trotzdem jemand hinein, da er ‘neugierig’ war, ist der Bauherr aus der Haftung.
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