Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind gesetzlich daran gebunden, bzgl. Beschilderungen im öffentlichen Bereich entsprechende detaillierte Planungen aufzustellen und diese bindend mit Verkehrsbehörden abzustimmen. D.h. es ist darin geregelt, wo auf der Straße ein Überholverbot – mittels Beschilderung oder Markierung auf der Straße – angebracht wird. Dabei ist wichtig, dass die in den Planungen festgelegten Schritte in der Praxis auch identisch eingehalten werden.


Bei der Festlegung dieser Stellen müssen dabei selbstverständlich die Örtlichkeiten und die gesetzliche Vorschriften berücksichtigt werden. Im Kennzeichnungs- und Markierungsplan wird detailliert eingetragen, wo welches Kennzeichen angebracht wird und – sofern es zeitlich begrenzt ist – wie lange und warum die Begrenzung. Die Pläne müssen dabei aktuell sein.


Für Kommunen könnte die entsprechende unsachgemäße Beschilderung sonst im Falle eines Unfalles Haftungsfolgen nach sich ziehen. Wie genau ein solcher Plan aufgebaut werden muss, wie die Vorgaben sind und wie die Abstimmung zu erfolgen hat, kann man auf der Internetseite des DV-Verlages nachlesen. Da die Pläne ja mit der Straßenbehörde abgestimmt werden müssen, können auch diese den Kommunen entsprechende Auskünfte erteilen.


Ziel der Aktion ist es, die Verkehrssicherheit so effizient und positiv wie möglich zu gestalten, damit im Idealfall nichts passieren kann.