Für den Auftragnehmer  stellt die Aufrechterhaltung  der  Verkehrssicherheit zunächst wohl das  höchste Gut dar. Jedoch  sollte  er  auch  die  Sicherheit seiner Mitarbeiter  dabei  nicht  aus  dem  Auge  verlieren.  
Mangelhafte Arbeitsstellensicherung
Im  vorliegenden  Fall  mussten  die  Arbeiten  wohl so schnell ausgeführt werden, dass für  NICHTS  Zeit  blieb?!  

Selbst wenn es sich um  einen  Notfall  bzw.  eine  Notmaßnahme  handelt  wäre  zunächst  die  Arbeits-  bzw.  Gefahrenstelle  gegenüber  dem  Verkehr  mindestens  mit  Leitkegeln  oder  mit  Baken  abzusichern.  Dies  nicht  nur  zur  Absicherung  der  Verkehrsteilnehmer;  nein,  viele  Auftragnehmer  verkennen,  dass  diese  Verkehrseinrichtungen  auch  Ihnen  selbst  beim  Thema  Arbeitssicherheit  dienen  und  die  Mitarbeiter  schützen.  

Darüberhinaus  erkennen  wir  auf  dem  Foto,  dass  der  Mitarbeiter  sich  gerade  eine  Zigarette  anzündet,  obwohl  sein  Kollege  zeitgleich  mit  Gas  arbeitet.  Hier  ist  der  Auftragnehmer  bzw.  der  Unternehmer  gefragt,  seine  Mitarbeiter  nicht  nur  zum  Thema  Arbeitsstellensicherung  sondern  auch  zum  Thema  Arbeitssicherheit  zu  unterweisen!


Mehr zum Thema beim D+F Verlag
Handbücher und CDs zum Thema Arbeitsstellensicherung

RSA/MVAS-Seminare und Schulungen

Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind gesetzlich daran gebunden, bzgl. Beschilderungen im öffentlichen Bereich entsprechende detaillierte Planungen aufzustellen und diese bindend mit Verkehrsbehörden abzustimmen. D.h. es ist darin geregelt, wo auf der Straße ein Überholverbot – mittels Beschilderung oder Markierung auf der Straße – angebracht wird. Dabei ist wichtig, dass die in den Planungen festgelegten Schritte in der Praxis auch identisch eingehalten werden.


Bei der Festlegung dieser Stellen müssen dabei selbstverständlich die Örtlichkeiten und die gesetzliche Vorschriften berücksichtigt werden. Im Kennzeichnungs- und Markierungsplan wird detailliert eingetragen, wo welches Kennzeichen angebracht wird und – sofern es zeitlich begrenzt ist – wie lange und warum die Begrenzung. Die Pläne müssen dabei aktuell sein.


Für Kommunen könnte die entsprechende unsachgemäße Beschilderung sonst im Falle eines Unfalles Haftungsfolgen nach sich ziehen. Wie genau ein solcher Plan aufgebaut werden muss, wie die Vorgaben sind und wie die Abstimmung zu erfolgen hat, kann man auf der Internetseite des DV-Verlages nachlesen. Da die Pläne ja mit der Straßenbehörde abgestimmt werden müssen, können auch diese den Kommunen entsprechende Auskünfte erteilen.


Ziel der Aktion ist es, die Verkehrssicherheit so effizient und positiv wie möglich zu gestalten, damit im Idealfall nichts passieren kann.